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WaldSchweiz zeigt sich zufrieden mit den Beschlüssen zum Entlastungspaket 27

Im Zentrum der zu Ende gegangenen Frühjahrssession des eidgenössischen Parlaments stand das Entlastungspaket 27. Aus Sicht von WaldSchweiz, dem Verband der Waldeigentümer, fällt das Ergebnis in Anbetracht der Ausgangslage positiv aus. Die Beschränkung der Kürzungen bei den Programmvereinbarungen auf zwei Prozent ist ein wichtiger Entscheid für die Forstbranche und die Kantone zur Sicherstellung der öffentlichen Leistungen im Bereich Wald, Naturgefahren und Umwelt. Bei der forstlichen Ausbildung konnte trotz generellen Einsparungen eine Million Franken zweckgebunden gesichert werden, was die Arbeitssicherheit im Wald erhöht.

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Das Entlastungspaket 27 des Bundesrats hat zum Ziel, das strukturelle Defizit des Bundeshaushalts zu reduzieren und somit die finanzielle Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Auch die Bereiche Wald und Holz haben hier ihren Anteil zu leisten und waren mit mehreren Massnahmen direkt betroffen. Insbesondere eine weitergehende Kürzung bei der forstlichen Ausbildung (Massnahme 47) hätte die Forstbranche stark getroffen. Zwar haben beide Räte diesbezüglich Kürzungen in der Höhe von 2,5 Millionen Franken für 2027 sowie je 2,6 Millionen Franken für 2028 und 2029 vorgenommen, was aber drei Millionen Franken pro Jahr weniger ist, als vom Bundesrat beantragt. Gleichzeitig hat das Parlament eine Million Franken pro Jahr zweckgebunden für die Ausbildung von Forstpersonal festgelegt. Damit kann sichergestellt werden, dass bei der forstlichen Ausbildung für sicheres Arbeiten im Wald neben den Mitteln aus der Forstbranche angemessene Bundesmittel zur Verfügung stehen, was das Waldgesetz im Übrigen auch so vorsieht.

Weitere Kürzungen bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich

Waldpflege ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen, auch was die Finanzierung betrifft. Das Bundesparlament hat nun die Mittel bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich um zwei Prozent gekürzt (Massnahme 15), was für den Wald pro Jahr rund drei Millionen Franken entspricht. Damit stehen zwar unter anderem weniger Gelder für die Umsetzung der Motion Fässler (23.4155) «Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend» zur Verfügung, doch konnte die Kürzung auf ein relativ akzeptables Mass von letztlich zwei Prozent reduziert werden. In Anbetracht dessen, dass der Bundesrat eine zehnprozentige Kürzung vorgeschlagen hat, kann dies als politischer Erfolg gewertet werden.

Ebenfalls beim Aktionsplan Holz (APH) als Teil der Massnahme 45 «BAFU: Verzicht auf Unterstützung von Pilot-/Demonstrationsanlagen» sollen künftig etwas weniger Mittel zur Verfügung stehen, auch wenn die beiden Ratskammern weniger stark kürzen (vier Millionen Franken pro Jahr), als der Bundesrat wollte (6,2 bis 7 Millionen Franken pro Jahr). Der APH setzt die Ressourcenpolitik Holz um und unterstützt jeweils mit maximal 50 Prozent Projekte, welche die Verwertung von Holz fördern.

Weiter haben sich beide Räte für die Beibehaltung der Deklarationspflicht für Holz ausgesprochen (im Rahmen von Massnahme 22 «Massnahmen im Eigenbereich»). Diese hätte zwar nur beschränkte finanzielle Auswirkungen gehabt, hätte aber die Förderung von Schweizer Holz untergraben.



Kontakt

Benno Schmid
Leiter Kommunikation und Politik, WaldSchweiz
+41 32 625 88 71
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