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Trinkwasser aus dem Wald: neues Merkblatt von WaldSchweiz

Trinkwasser aus dem Wald hat eine hohe Qualität, jedoch wird die Wasserreinigungsleistung des Waldes in der Regel nicht abgegolten. Um die hohe Wasserqualität zu erhalten, sind bei der Waldbewirtschaftung in Grundwasserschutzzonen zusätzliche Massnahmen nötig. Dies führt wegen ungedeckter Kosten bei Waldeigentümerinnen und -eigentümer zu Mindererträgen. Deshalb schlägt WaldSchweiz in seinem neuen Merkblatt vor, mit den Trinkwasserversorgern eine Vereinbarung für eine Basisentschädigung sowie die Abgeltung der Mindererträge und der Mehraufwände abzuschliessen.

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Rund die Hälfte der Grundwasserschutzzonen der Schweiz befindet sich im Wald. Das Wurzelwerk und der Humus im Waldboden halten Schadstoffe wie Nitrate effek-tiv zurück – aufgrund der Umweltgesetzgebung sind im Wald Dünger, Gülle oder Kompost verboten. Liegt ein Waldstück in einer Grundwasserschutzzone, sind die Vorschriften für die Waldbewirtschaftung noch strenger. So ist das Bewässern von Holzpoltern oder das Betanken von Fahrzeugen und Maschinen eingeschränkt, auch Eigentumsbeschränkungen sind möglich. Für die Waldeigentümerinnen und -eigentü-mer bedeutet dies Mehraufwände und Mindererträge, die sich durch den Holzverkauf nicht immer decken lassen. Zudem wird die Wasserreinigungsleistung des Waldes oft nicht abgegolten.

WaldSchweiz motiviert die Waldbesitzenden mit dem neuen Merkblatt «Wald und Trinkwasser», gemeinsam mit den Trinkwasserversorgern Lösungen zu suchen – in Form einer Partnerschaft zur Kostenteilung. Diese kann die gemeinsame Planung waldbaulicher Massnahmen beinhalten oder eine Basisentschädigung pro Kubikme-ter Trinkwasser festlegen. Der Verband der Waldeigentümer bietet dafür Musterver-träge an.

So beabsichtigt WaldSchweiz, den Anreiz für die Waldbesitzenden zu steigern, frei-willige, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Massnahmen zu ergrei-fen. Konkret kann dies die rasche Aufforstung mit standortgerechten, zukunftsfähigen Baumarten sein, um so eine nachhaltige Bedeckung des Waldbodens zu erreichen. Dies ist wichtig, denn die waldbaulichen Entscheidungen von heute bestimmen die Waldgesundheit und damit die Trinkwasserqualität der Zukunft. Im Kontext des Kli-mawandels muss Waldpflege langfristig gedacht werden. Gerade bei Wasserfassun-gen für privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Verwendungen – beispielsweise für Mineralwasser oder zur Bierherstellung – ist die Entschädigung von Eigentumsbe-schränkungen, Mehraufwänden und Mindererträgen im Sinne einer fairen Verteilung der Aufwände angezeigt.

Zum Merkblatt

Kontakt

Benno Schmid
Leiter Kommunikation und Politik, WaldSchweiz
+41 32 625 88 71
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