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Christbäume: Darf ich in meinem Wald eine Baumkultur anlegen?

Ich habe in meinem Wald einige schöne junge «Tännli», die ich vereinzelt als Christbäume verkaufe. Jetzt möchte ich das Geschäft etwas ausbauen und vermehrt auf Christbäume setzen. Was muss ich dabei beachten? – Daniel G

Nur ein kleiner Teil der in der Schweiz verkauften Christbäume stammt aus dem Schweizer Wald. Der grösste Teil wird entweder importiert oder stammt aus Christbaumkulturen auf Landwirtschaftsland. Für Forstbetriebe sowie Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer kann der Verkauf von Christbäumen aber ein willkommener Nebenerwerb sein, der darüber hinaus eine gute Gelegenheit bietet, um mit der lokalen Bevölkerung in Kontakt zu treten.

Die Entnahme von Tannenbäumen im Rahmen der normalen Waldpflege und deren Verkauf als Christbäume ist erlaubt und bedarf keiner Bewilligung. Gleiches gilt für das kurzfristige Pflanzen an Stellen, an denen die Bäume ohnehin entfernt werden müssen (zum Beispiel in Rückegassen), oder in einem Bestand, in welchem auch andere geeignete Baumarten gepflanzt werden, die nach der Ernte der Christbäume den weiteren Bestand bilden.

Keine Monokulturen im Wald, ausser..
Anders sieht es aus, wenn Sie auf Ihrer Waldparzelle eine dauerhafte Christbaumkultur anlegen wollen. Diese gehört zu den Baumkulturen, gilt wie Baumschulen gemäss Art. 2 Abs. 3 des Waldgesetzes nicht als Wald und ist deshalb nicht zulässig. Eine Ausnahme können jedoch Christbaumkulturen an Standorten bilden, wo der Bestand aufgrund eines Niederhalteservituts eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf. Dies kann zum Beispiel unter Hochspannungsleitungen sowie entlang von Autobahnen oder Eisenbahntrassen der Fall sein.

Bevor Sie eine Kultur im Wald anlegen, sollten Sie sich auf jeden Fall beim kantonalen Forstdienst erkundigen. Einige Kantone haben die geltenden Richtlinien auch auf ihrer Website veröffentlicht. Darin finden Sie neben den grundsätzlichen Rahmenbedingungen auch Vorgaben zu den erlaubten Baumarten oder der maximalen Dauer von Plantagen. Beachten Sie, dass Dünger und Pflanzenschutzmittel im Wald grundsätzlich verboten sind, was auch für bewilligte Christbaumkulturen gilt. Ebenso ist zu klären, ob und in welchem Umfang Wildschutzzäune zum Schutz der Bäumchen vor Wildverbiss errichtet werden dürfen. Und schliesslich müssen Sie auch beachten, dass der Anbau von Christbäumen mit einem nicht zu unterschätzenden Pflegeaufwand verbunden ist. Erfahrungen zeigen, dass ohne ausreichende Pflege nicht einmal jeder zweite Baum die gewünschten Qualitätsmerkmale entwickelt. 

Übrigens: Auch ausserhalb des Waldes sollte die Pflege von Christbaumkulturen nicht vernachlässigt werden. Denn wird eine Plantage jahrzehntelang sich selbst überlassen und verwildert, kann sie den Waldstatus erhalten und unterliegt fortan dem Waldrecht.

Dominik Brantschen, Wissenschaftlicher Mitarbeiter WaldSchweiz

Erstmals veröffentlicht im WALD und HOLZ 12/24

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