Auf diesem OSM-Ausschnitt wird der rot markierte Weg wegen des Tags «bicycle = no» nicht als Veloroute angezeigt. Bild: WaldSchweiz

Zeitschriften | Verband & PolitikLesezeit 2 min.

Karten-Apps zeigen Wege in meinem Wald, die keine sind – was kann ich tun?

WaldSchweiz beantwortet jedes Jahr zahlreiche Fragen zu Rechten und Pflichten rund um Waldeigentum. In einer losen Serie machen wir an dieser Stelle ausgewählte Fragen und Antworten einer breiten Leserschaft zugänglich.

In meinem Wald entstehen auf Rückegassen plötzlich Wege, die mittlerweile auch in einigen Karten eingezeichnet sind. Wie kann ich das verhindern? – Jean-Claude B.

Grundsätzlich ist der Wald in der Schweiz frei zugänglich, solange dies im ortsüblichen Umfang und gemeinverträglich erfolgt. Das müssen Grundeigentümer dulden. Eine intensive Erholungsnutzung kann im Wald jedoch zu sichtbaren Spuren führen, zum Beispiel in Form neuer Trampelpfade. Lokal kann so die natürliche Verjüngung verzögert werden, oder Pflanzungen können geschädigt werden. Dann kann eine bestimmte Nutzung in ihrer Gesamtheit nicht mehr gemeinverträglich sein und somit das freie Betretungsrecht des Waldes überschreiten. Wo diese Grenze liegt und ab wann das Einverständnis der Waldeigentümerschaft für eine Nutzung benötigt wird, ist nicht klar abgegrenzt und muss im Einzelfall beurteilt werden. Klar ist jedoch, dass Sie Ihren Wald nicht einfach flächig absperren dürfen (siehe «WALD und HOLZ» 7/24). Es gibt aber Möglichkeiten, wie Sie die Entstehung unerwünschter Wege im Wald und in Kartenwerken eindämmen können.

Swisstopo: Realität, aber keine Referenz

Die gängigsten Outdoor-Plattformen basieren meist auf den Landeskarten von Swisstopo und auf OpenStreetMap (OSM). Die Swisstopo-Karten sind topografische Karten der Schweiz. Objekte, Wege oder Areale, die in der Landschaft vorhanden sind, werden auf der Karte abgebildet. Sie spiegeln die Wirklichkeit im Gelände wider und zeigen keine rechtlichen Informationen wie zum Beispiel, ob ein Weg mit einem Mountainbike befahren werden darf oder ob ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot besteht. Ist ein Weg auf Luftbildern oder Lidar-Karten erkennbar, wird er aufgenommen. Grund­eigentümer können auf diesen Prozess keinen Einfluss nehmen. Wege werden nur in gut begründeten Fällen entfernt.

Ansonsten bleiben sie auch dann aufgeführt, wenn sich die Grundeigentümerschaft dagegen ausspricht. Ein Weg, der erst durch bewusstes wiederholtes Begehen respektive Befahren entstanden ist, erscheint also nach einer gewissen Zeit in den Landeskarten von Swisstopo. Aus Sicht der Waldeigentümerschaft ist das äusserst unbefriedigend und zeigt exemplarisch, dass sich Karten von Swisstopo als Referenz in Waldgesetzen und -verordnungen kaum eignen.

OpenStreetMap: mehr Nutzerautonomie

Bei Outdoor-Apps, die auf OSM basieren, hat die Waldeigentümerschaft mehr Handlungsoptionen. Denn OSM ist nutzerbasiert, das heisst, jede registrierte Person kann das Wegnetz im Rahmen der geltenden Richtlinien bearbeiten, und zwar nicht nur den Verlauf, sondern auch Eigenschaften wie Breite, Belag oder Befahrbarkeit mit Mountainbikes. Wird die Eigenschaft Befahrbarkeit mit Mountainbikes verneint, wird der entsprechende Weg in den Routenvorschlägen nicht mehr gezeigt. Bereits heute sind Naturpärke, Rangerdienste und vereinzelt auch Förster auf OSM aktiv. Sie bearbeiten Wegeigenschaften und löschen bei klaren Fehlinterpretationen – beispielsweise bei einer Rückegasse – solche eingezeichneten Wege auch. Ein deutsches Forschungsprojekt hat ein Tutorial ausgearbeitet, um den Einstieg ins Editieren zu erleichtern. Diese Arbeit ist sehr aufwendig. Überlegen Sie daher, ob Sie diese Aufgabe im Rahmen einer Lenkungsmassnahme an eine lokale Trägerschaft delegieren können.

Massnahmen im Wald

Schliesslich können Sie auch im Wald der Entstehung neuer Wege vorbeugen. Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, nach Holzschlägen inoffizielle Trampelpfade wieder freizuräumen. Ausserdem können Sie auch aktiv und strategisch liegendes Totholz fördern, indem Sie ein paar Bäume querfällen oder Asthaufen anlegen. Das ist insbesondere dort sinnvoll, wo bereits genügend offizielle Alternativen existieren und vor Ort darauf verwiesen werden kann. Solche Massnahmen mögen zwar kurzfristig unpopulär sein, verhindern aber eine schleichende «Offizialisierung» durch die Hintertür. Gleichzeitig wird so die Diskussion angeregt, was dazu beitragen kann, dass sich die Gemeinde für eine gesamtheitliche Lösung inklusive Entschädigung des Grundeigentümers einsetzt. (Dominik Brantschen,
Wissenschaftlicher Mitarbeiter WaldSchweiz

 

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